Seit dem 1.1.2017 stehen allen pflegebedürftigen Personen zusätzliche Entlastungsleistungen im ambulanten Bereich zu – und zwar ab Pflegegrad 1!
Alle Personen, die zuhause betreut oder gepflegt werden, können diese Leistungen durch ihre Pflegekasse erstattet bekommen. Abhängig von Ihrem Bedarf stehen Ihnen dafür mindestens 125,- € pro Monat zu. Unsere Leistungen können Sie aber gerne auch ohne Pflegegrad nutzen – dann erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.