Entlastungsbetrag & Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
in Dortmund und Lünen

Unsere Betreuung für Senioren unterstützt Sie oder Ihre Angehörigen,
selbstständig im Alltag zu bleiben – mit oder ohne Pflegegrad.

Ab Pflegegrad 1 können viele Leistungen über die Entlastungsleistungen und den Entlastungsbetrag
der Pflegekasse
erstattet werden.
Unsere Angebote gelten für den Großraum Dortmund und Lünen.

Entlastungsleistungen der Pflegekasse –
Betreuung nach §45b SGB XI in Dortmund und Lünen

Wir sind für Sie da!

Unsere Betreuungsleistungen für Senioren in Dortmund und Lünen können MIT und OHNE Pflegegrad genutzt werden.

Ab Pflegegrad 1 erstattungsfähig

Die Entlastungsleistungen der Pflegekasse übernehmen bereits ab Pflegegrad 1 die Kosten für unsere Betreuung nach §45b SGB XI.

Erstattung

Mindestens € 131,- monatlich – der Entlastungsbetrag der Pflegekasse kann je nach Bedarf vollständig für unsere Seniorenbetreuung genutzt werden.

Unsere Unterstützung

Wir helfen im Alltag, ohne Pflege zu leisten, und unterstützen Senioren, unabhängig zu bleiben. Gleichzeitig entlasten wir Angehörige im Alltag.

Wie nehmen Sie unsere Betreuungsleistungen in Anspruch?

Mit unseren Leistungen können Senioren in Dortmund und Lünen ihren Alltag selbstbestimmt gestalten.
Bereits ab Pflegegrad 1 können Entlastungsleistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.
Auch ohne Pflegegrad ist unsere Betreuung direkt buchbar.

Wir haben alle wichtigen Informationen zusammengestellt

Kontakt

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie mehr Informationen wünschen oder unsere Leistungen
in Anspruch nehmen möchten – ob als Betroffener, Angehöriger oder gesetzlicher Betreuer.
Unsere Seniorenbetreuung nach §45b SGB XI bieten wir im Großraum Dortmund und Lünen an.


0231 / 13 75 98 82